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Finanzlexikon: doppelte-buchfuehrung

doppelte-buchfuehrung

Doppelte Buchführung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die doppelte Buchführung, auch kaufmännische Buchführung, ist die in der privaten Wirtschaft vorherrschende Art der Finanzbuchhaltung. Jede Buchung betrifft zwei Konten, jeweils eine Buchung auf der S-Seite, eine zweite auf der H-Seite (daher: doppelte Buchführung) (siehe unten).


Am Jahresende bzw. am Ende eines Wirtschaftsjahres wird sie mit einer Bilanz abgeschlossen. Bei Geschäftseröffnung wird eine Eröffnungsbilanz erstellt.

Die doppelte Buchführung ist in Deutschland für Kaufleute vorgeschrieben, also auch für alle Kapitalgesellschaften. Freiberufler und Kleingewerbebetriebe können auch die einfache Einnahme/Überschussrechnungsbuchhaltung wählen, soweit sie nicht in das Handelsregister eingetragen sind. Die doppelte Buchführung ermöglicht aber einen genaueren Überblick über die Geschäftsverhältnisse. In der öffentlichen Verwaltung wird noch die Kameralbuchhaltung verwendet, es sind jedoch Bestrebungen im Gange, auch hier auf die doppelte Buchführung überzugehen, die dort häufig als Doppik bezeichnet wird.

"Doppelte Buchführung" wurde von dem italienischen Mathematiker Luca Pacioli (1445-1517) unter dem Begriff "Venezianische Methode" zuerst im Jahre 1494 in seinem Buch Summa de Arithmetica, Geometria, Proportioni et Proportionalita publiziert. 1994 fanden anlässlich des 500. Jahrestages umfangreiche Jubiläumsveranstaltungen statt.


Grundlagen der doppelten Buchführung

Die doppelte Buchführung unterteilt die Finanzen der Firma in Konten, die wiederum in eine Soll- (S) und Habenseite (H) unterteilt sind. Konten, die dem Vermögen zugeordnet werden, werden als Aktivkonten bezeichnet. Konten, die dem Eigenkapital und Verbindlichkeiten zugeordnet werden, entsprechend als Passivkonten. Auf den Aktivkonten wird somit im Prinzip aufgezeichnet, wie die finanziellen Mittel der Unternehmung verwendet sind, auf den Passivkonten, wo die finanziellen Mittel herstammen.

Die Aktivkonten werden normalerweise auf der linken Seite geführt, die Passivkonten auf der rechten Seite. Jede Buchung betrifft zwei Konten, jeweils eine Buchung auf der S-Seite, eine zweite auf der H-Seite.

Geschäftseröffnung

Bei der Eröffnung einer GmbH überweisen die Gesellschafter das Stammkapital, mindestens € 25.000, auf das Bankkonto der neuen Firma. Das Bankkonto wird als Aktivkonto geführt. Bei Aktivkonten werden Zahlungseingänge unter S gebucht, Auszahlungen unter H. Dies ist eine Konvention, die umgekehrt zu den Buchungen der Bank geführt wird und zunächst der Intuition zuwiderläuft! Die € 25.000 müssen also unter S gebucht werden.

Dem Aktivkonto muss ein Passivkonto gegenüberstehen, da die Buchung doppelt ausgeführt werden muss. Dies ist das Stammkapital-Konto. Auf Passivkonten werden Eingänge unter H gebucht, Abbuchungen unter S, also genau umgekehrt zu den Aktivkonten.

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